Bei Unteraufträgen handelt es sich eher um schlüsselfertige Verträge. Das bedeutet, dass unser Unternehmen kein direktes Vertragsverhältnis hat und lediglich einen Unterauftrag an den Auftragnehmer für die schlüsselfertige Ausführung erteilt, von dem wir mit der Arbeit vor Ort beauftragt werden und für den wir verantwortlich sind.